Vorschriften über APP-Anbieter in China

2021 hat die Anzahl der Smartphone-Benutzer in China laut eines Medienberichts 900 Million erreicht. Die Online-Shopping- bzw. Sozialmedienaktivitäten erfolgen heutzutage bereits häufiger über APPs (mobile Anwendungen) auf den Endgeräten als mit den traditionellen PCs. Vor diesem Hintergrund hat die chinesische Regierung schon 2016 eine Verordnung über mobile Internet-APPs erlassen, um die Pflichten der APP-Anbieter zu regulieren.

Danach soll der APP-Anbieter die folgenden Pflichten erfüllen, wenn seine Software für Nutzer innerhalb der Volksrepublik China bereitgestellt wird:

  • Die Echtheit des Personennamens des Nutzers muss bei der Registrierung durch ein Verifizierungsverfahren mittels einer unter seinem Namen eingetragenen Handynummer bestätigt werden. Auf dem Markt sind diverse kostenpflichte Schnittstellen für diese Verifizierung erhältlich;
  • Der APP-Anbieter soll ein vollständiges Sicherheitssystem für den Schutz privater Daten bereitstellen;
  • Der APP-Anbieter soll des Weiteren ein Selbstzensursystem für den Inhalte, die die Nutzer der APP veröffentlichen, bereitstellen. Das entsprechende Protokoll soll gespeichert und der zuständigen Behörde zugänglich gemacht werden;
  • Der APP-Anbieter muss dem Nutzer ein Wahlrecht hinsichtlich der Berechtigungen der APP und eine Rechtsbelehrung zur Verfügung stellen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers darf die APP keine Standortinformation sammeln, keine Kontaktliste lesen und die Kamera bzw. das Mikrofon nicht verwenden. Der Umfang der Funktionen der Software hat sich auf das Notwendige zu beschränken;
  • Die Logdateien des Nutzers sind für einen Zeitraum von 60 Tagen zu speichern.

Die Verordnung hat ebenfalls Pflichten für Anbieter vorgesehen, bei deren Plattform fremde mobile Anwendungen für Smartphone-Nutzer zum Herunterladen gelistet werden können. In China hat Apple Inc. einen Marktanteil von unter 20%. Die Anwendungen für iPhone können ausschließlich in iOS-Form über den APP-Store von Apple zugänglich gemacht werden. Die restlichen Marktanteile sind dagegen in Form der Android-APPs über Plattformen von Huawei, Xiaomi, Samsung & Co. aufgeteilt.

Ausländische Unternehmen, die APPs in China anbieten möchten, sind von der oben genannten Verordnung betroffen. Wir helfen Ihnen bei (internet-)rechtlichen Fragen rund um Ihre APP in China gerne weiter.

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