Immobilienrecht

Ausländische Unternehmen, die sich in China niederlassen und investieren, planen möglicherweise Büros, Fabriken, Lagerhallen oder andere Immobilien zu mieten. 2016 hat China die Beschränkungen für ausländische Investitionen im Immobilienbereich aufgehoben. Ausländische Unternehmen, die in China Projekte im Bereich der Immobilien durchführen, benötigen keine besondere Genehmigung mehr.

Unser Team von Immobilienanwälten kann Sie in den Bereichen: Pachtverträge, Abrissentschädigung, Immobilienprojektbau, Bauzulassungen, Recht im Bauingenieurwesen, Infrastrukturprojektbau, aber auch bei Ausschreibungen rechtlich beraten und anwaltlich vertreten.

KONTAKT​

Tel.:

[CN] +86-(0)25-5757 8877
(Chinesisch)
[DE] +49-(0)221 – 9228 765
[DE] +49-(0)173 – 6090 880
(Deutsch)

E-Mail:

info@dongyinlaw.de