Gesellschaftsrecht

Seit Beginn der Reform- und Öffnungspolitik vor mehr als 40 Jahren ist China zu einer immensen Produktionsstätte mit einem der weltweit größten Absatzmärkte geworden, der ununterbrochen ausländische Investitionen anzieht. Obwohl Chinas Beschränkungen für die Industrie und die Rechtsanforderungen an ausländische Investitionen stetig verringert werden, bleiben in Realität und Praxis immer noch viele teils schwer vorherzusehende Hindernisse.

Unser Team aus internationalen Anwälten verfügt über langjährige praktische Erfahrung im Bereich ausländischer Investitionen in China. In Einklang mit Ihren Bedürfnissen stehen wir ihnen unterstützend zur Seite bei der Unternehmensgründung in China, bei der Gründung eines Joint Ventures mit Ihrem chinesischen Partner, bei Erstellung von und Verhandlungen im Zusammenhang mit Verträgen über Anteilsübertragungen sowie im Insolvenzrecht oder bei der Liquidation.

Bei Auslandsinvestitionen ist die Einhaltung der Gesetze des Gastlandes selbstverständlich erforderlich – insbesondere im Unternehmensalltag ist hierbei die „Corporate Governance“, die Grundsätze der Unternehmensführung, von besonderer Bedeutung. Dieses trifft auch für China zu. Basierend auf den individuellen Merkmalen Ihres Unternehmens können wir für China die wichtigsten Inhalte des Compliance-Managements bestimmen, die für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind, und umfassende Informationen und Hilfen in den Bereichen Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht bereitstellen. Latente Risiken werden so schon frühzeitig erkannt und ein möglicher Schaden effektiv vermieden.

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