Vorschriften über APP-Anbieter in China

2021 hat die Anzahl der Smartphone-Benutzer in China laut eines Medienberichts 900 Million erreicht. Die Online-Shopping- bzw. Sozialmedienaktivitäten erfolgen heutzutage bereits häufiger über APPs (mobile Anwendungen) auf den Endgeräten als mit den traditionellen PCs. Vor diesem Hintergrund hat die chinesische Regierung schon 2016 eine Verordnung über mobile Internet-APPs erlassen, um die Pflichten der APP-Anbieter zu regulieren. Danach soll der APP-Anbieter die folgenden Pflichten erfüllen, wenn seine Software für Nutzer innerhalb der Volksrepublik China bereitgestellt wird: Die Echtheit des Personennamens des Nutzers muss bei der Registrierung durch ein Verifizierungsverfahren mittels einer unter seinem Namen eingetragenen Handynummer bestätigt werden. Auf dem Markt

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Chinesisches Gericht untersagt Gesichtserkennung in Wildpark

Gesichtserkennungstechnik wird seit Jahren in China nicht nur durch fast alle Polizeibehörden, sondern auch durch immer mehr Privatunternehmen, wie zum Beispiel Parkhäuser bzw. Verwaltungsunternehmen für Wohnungsviertel, in großem Umfang verwendet. Dieser Trend führt allmählich dazu, dass auch die Bevölkerung sich Sorgen um den Missbrauch von Privatdaten macht. Ein Jura-Dozent in Hangzhou hat im April 2019 eine Jahreskarte des hiesigen Wildparks gekauft, in welcher eine Fingerabdruckerkennung des Besitzers als Bedingung für den Eintritt vorgesehen war. Nach ein paar Monaten hat der Wildpark allen Kunden jedoch einseitig mitgeteilt, dass die Verifizierungsform beim Eintritt von der Fingerabdruck- zur Gesichtserkennung wechselt. Der Jahreskarten-Besitzer hat

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