Chinesisches Gericht untersagt Gesichtserkennung in Wildpark

Gesichtserkennungstechnik wird seit Jahren in China nicht nur durch fast alle Polizeibehörden, sondern auch durch immer mehr Privatunternehmen, wie zum Beispiel Parkhäuser bzw. Verwaltungsunternehmen für Wohnungsviertel, in großem Umfang verwendet. Dieser Trend führt allmählich dazu, dass auch die Bevölkerung sich Sorgen um den Missbrauch von Privatdaten macht.

Ein Jura-Dozent in Hangzhou hat im April 2019 eine Jahreskarte des hiesigen Wildparks gekauft, in welcher eine Fingerabdruckerkennung des Besitzers als Bedingung für den Eintritt vorgesehen war. Nach ein paar Monaten hat der Wildpark allen Kunden jedoch einseitig mitgeteilt, dass die Verifizierungsform beim Eintritt von der Fingerabdruck- zur Gesichtserkennung wechselt. Der Jahreskarten-Besitzer hat auf der ursprünglichen Verifizierungsform bestanden. Nach vergeblichen außergerichtlichen Verhandlungen erhob er Klage zur Kündigung der Jahreskarte.

Das zuständige Amtsgericht in Hangzhou hat im November 2020 die Entscheidung mittels öffentlicher Live-Übertragung über das Internet verkündet: Der Wildpark hat seine vertraglichen Pflichten verletzt, weil die Einführung der Gesichtserkennung für den Eintritt „nicht erforderlich“ ist und der ausdrücklichen Zustimmung des Besuchers im Voraus bedarf. Der Wildpark wurde verurteilt, an den Kläger einen Schadensersatz in Höhe von RMB 1.038 (umgerechnet etwa € 130,00) zu zahlen und seine Privatdaten sofort zu löschen.

Insbesondere der Bereich der mobilen Sozialen Medien in China ist in den letzten Jahren rasch gewachsen; jedoch wird der Datenschutz von den Internetunternehmen kaum ernst genommen. Die diversen Verordnungen in dieser Branche haben viele Aufmerksamkeit auf die Verifizierung des Internetbenutzers gerichtet, weniger aber die Pflichten von Unternehmen im Hinblick auf Privatdatenschutz geregelt.

Ein entsprechendes Gesetz für den Schutz privater Daten wird voraussichtlich im März 2021 erlassen. Dieses orientiert sich am Schutzstandard westlicher Länder. Die derzeit chaotische Situation des Privatdatenschutzes wird hierdurch nach Meinung des Gesetzgebers durch die strengen Reglementierungen und Strafmaßnahmen nach und nach verbessert werden.

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