Vorschriften über APP-Anbieter in China

2021 hat die Anzahl der Smartphone-Benutzer in China laut eines Medienberichts 900 Million erreicht. Die Online-Shopping- bzw. Sozialmedienaktivitäten erfolgen heutzutage bereits häufiger über APPs (mobile Anwendungen) auf den Endgeräten als mit den traditionellen PCs. Vor diesem Hintergrund hat die chinesische Regierung schon 2016 eine Verordnung über mobile Internet-APPs erlassen, um die Pflichten der APP-Anbieter zu regulieren. Danach soll der APP-Anbieter die folgenden Pflichten erfüllen, wenn seine Software für Nutzer innerhalb der Volksrepublik China bereitgestellt wird: Die Echtheit des Personennamens des Nutzers muss bei der Registrierung durch ein Verifizierungsverfahren mittels einer unter seinem Namen eingetragenen Handynummer bestätigt werden. Auf dem Markt

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Neue Entwicklungen bei Firmengründungen in China

In den vierzig Jahren nach Beginn der Reform- und Öffnungspolitik seit Ende 1970s hat sich in China ein im Vergleich zu anderen Ländern sehr kompliziertes Rechtssystem für ausländische Investition entwickelt. Das Auslandsinvestitionsgesetz der Volksrepublik China (AuslInvG), das am 01.01.2020 in Kraft trat, hat nun die zuvor in drei Einzelgesetzen normierten Rechtsvorschriften für ausländische Investoren auf eine übersichtliche Weise einheitlich kodifiziert. Der chinesische Gesetzgeber versucht damit ein transparentes, rechtssicheres und effizientes System für ausländische Investitionen zu schaffen. Ein deutsches Unternehmen, das sich neu in China niederlässt, kann seit dem Erlass des AuslInvG insbesondere von den folgenden Bestimmungen profitieren: 1. Inländerbehandlung vor

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