Steuerrecht

Chinas Steuergesetze werden sukzessive an internationale Standards angeglichen. So hat China beispielsweise sowohl für inländisch finanzierte Unternehmen, als auch für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, im Jahr 2008 eine einheitliche Körperschaftsteuer in Höhe von 25% eingeführt. Seit 2016 wird auf die landesweite Erbringung von Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer erhoben, welche die ursprüngliche Business Tax (Yingyeshui) ersetzt hat. Im Ergebnis wurde der Anwendungsbereich für den umsatzsteuerpflichtigen Vorsteuerabzug erweitert und die Steuerlast für Unternehmen verringert.

Unser Steuerberaterteam verfügt in diesem Bereich über umfassende praktische Erfahrung, kann Ihre steuerlichen Fragen bezüglich der unterschiedlichen Regionen und Branchen beantworten und bietet Ihnen geeignete Steueroptimierungslösungen, die auf Ihren individuellen Unternehmensmerkmalen basieren.

Über unser etabliertes Netzwerk von Steuerbüros können wir Ihr Unternehmen bei der Abwicklung der Steueranmeldung in China unterstützen. Hierzu zählen die Beantragung der Steuernummer, die Einhaltung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung, die Einhaltung der erforderlichen Rechnungslegungsvorschriften und die Erstellung der turnusmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung der Mehrwertsteuer. Außerdem können wir Ihnen assistieren bei der Bilanzierung, dem Jahresabschluss sowie dessen Offenlegung, der Erstellung der Steuererklärung, in den unterschiedlichen Bereichen des Konzernabschlusses, wie etwa der Konsolidierung, oder der Wahrung Ihrer Rechte und bei der Wahrung der Rechtmäßigkeit in steuerbehördlich eingeleiteten Außenprüfungen.

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